Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dragan Montage Service UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Dragan Montage Service UG (haftungsbeschränkt), Wiesenstraße 26, 86447 Todtenweis (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
§ 5 Termine und Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Termine und Fristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Materialengpässen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich und die erforderlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschaffen sind.
(2) Entstehen Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, können hierdurch verursachte Mehrkosten gesondert berechnet werden.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftraggeber die Arbeiten unverzüglich abzunehmen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nutzt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel schriftlich geltend macht.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Augsburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.